Absurde Unterstellung - Zum Kindergarten-Wahlrecht

Zum Kindergarten-Wahlrecht
 Absurde Unterstellung

 Helmut Rinkel

 In der letzten Sitzung des Ausschusses für Familie, Jugend und Senioren stand das Thema "Problematik Wahlrecht Kindergartenplatz" auf der Agenda dieses Gremiums. Vorausgegangen war eine Beschwerde des Vereins Pro Hüttenfeld, wonach Hüttenfelder Eltern bei der freien Wahl eines Kindergartenplatzes diskriminiert würden. Der konkrete Anlass war, dass dem Wunsch einer Hüttenfelder Mutter, ihr Kind in den Kindergarten im Rosenstock unterzubringen, nicht entsprochen werden konnte, da dieser bereits mit Kindern aus der Kernstadt beziehungsweise dem Rosenstock komplett belegt war.

Im Ausschuss hat die Verwaltung dargelegt, wie die Vergabe der Kindergartenplätze erfolgt. Hierbei hat die wohnortnahe Versorgung Priorität vor der freien Wahl eines Kindergartens. Dies ist sinnvoll, da unnötig weite Anfahrtswege vermieden werden sollen. Es wäre nicht nachvollziehbar, dass beispielsweise Kinder im Rosenstock nach Hüttenfeld gebracht werden müssten und umgekehrt. Die Logik erschließt sich jedem auf Anhieb.

 Die Ausschussmitglieder hatten an der Vorgehensweise der Verwaltung bei der Vergabe der Kindergartenplätze nichts zu bemängeln. Auch wurde die Rechtsauffassung der Verwaltung, konform mit den geltenden Gesetzen zu handeln, nicht in Frage gestellt. Kurzum: Die Politik hat der Verwaltung ein korrektes Handeln attestiert und die Beschwerde des Vereins Pro Hüttenfeld damit zurückgewiesen.

 Nun hat es mich nicht gewundert, dass sich Professor Gaab mit einem Leserbrief zu Wort meldet. Seiner Meinung nach waren die Ausschussmitglieder unwissend, was die Gesetzeslage angeht, und die Diskussionsbeiträge dokumentierten die Ahnungslosigkeit vieler Abgeordneter. Es war nicht zu erwarten, dass den Parlamentariern nach dem für den Verein Pro Hüttenfeld negativen Ergebnis eine hohe Sachkompetenz zugesprochen wird.

 Auf der gleichen Seite hat sich dann auch mein Fraktionskollege Gregor Simon an die Öffentlichkeit gewandt. Etwas missverständlich schreibt er, dass das betreffende Kind abgelehnt wurde, weil es aus Hüttenfeld kommt. Dies ist gemäß meinen obigen Ausführungen definitiv falsch. Weiterhin wird behauptet, dass Diskriminierungen jederzeit möglich sind, wenn es keine festen Kriterien und Wartelisten gibt.

 Dies kann ich so nicht unwidersprochen stehenlassen. Mit diesen Äußerungen wird den städtischen Bediensteten und denen der konfessionellen Kindergärten per Generalverdacht unterstellt, die Vergabepraxis so zu gestalten, dass es jederzeit möglich ist, Eltern aus bestimmten Stadtteilen diskriminieren zu können. Dies ist völlig absurd und fern jeglicher Praxis. Solche Aussagen führen nur dazu, dass sich die um einen ehrlichen Ausgleich der unterschiedlichen Interessen bemühten Mitarbeiter gekränkt fühlen und sich der Wertschätzung beraubt sehen. Als Fraktionsvorsitzender und als Vorsitzender des Ausschusses für Familie, Jugend und Senioren möchte ich klarstellen, dass diese Auffassung nicht von anderen Mitgliedern der Grünen-Fraktion geteilt wird. Auch ist mir nicht bekannt, dass sich Mitglieder anderer Fraktionen die Sichtweise von Herrn Simon zu eigen machen.
 © Südhessen Morgen, Mittwoch, 21.03.2012

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