Briefwahl - Wie funktionniert das?

Teilweise von der Website der Stadt Lampertheim (es ist relative gut erklärt, man kann es auch nutzen!)


Anlässlich der Kommunalwahlen am Sonntag, den 6. März 2016 haben alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahlbezirk (Wahllokal) bis zum Freitag, den 4. März 2016, 13:00 Uhr, zu beantragen.

Sie müssen im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Hierüber werden alle Wahlberechtigten mit der Zusendung eines entsprechenden Wahlbenachrichtigungsschreibens informiert. Die Schreiben werden ab dem 08.02.2016 bis spätestens zum 14.02.2016 versandt. Auf der Rückseite dieses Schreibens können Sie die Ausstellung eines Wahlscheines / Zusendung der Briefwahlunterlagen beantragen.


Der Webservice „Wahlschein im Internet“ steht seit dem 25.01.2016 bis einschließlich 02.03.2016 zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass wegen der Postlaufzeiten nur in diesem Zeitraum der Wahlschein über das Internet beantragt werden kann! (hier ist das link zu Wahlscheinantrag....)

Wahlscheine können mündlich in einer persönlichen Vorsprache oder schriftlich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax oder E-Mail als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!

Die Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können bis zum zweiten Tag vor Wahl, Freitag, 4. März 2016, 13:00 Uhr, die Ausstellung von Wahlscheinen beantragen.

Nur im Fall nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, können Wahlscheine im Stadthaus, Wahlbüro, Zimmer Nr. 111, I. OG, am Samstag, 5. März 2016 von 8:00 - 12:00 Uhr und am Wahlsonntag, 6. März 2016 von 8:00 - 15:00 Uhr beantragt werden.

NICHT VERGESSERN: GRÜN WÄHLEN!!   Mehr »