Rede Sondernutzungssatzung

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren,

eine Demokratie lebt von der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Jeder, der seine Zeit dafür aufbringt, sich politisch zu engagieren – sei es in einer Partei, einem Verband oder einer Bürgerinitiative – ist Teil unserer demokratischen Zivilgesellschaft. Jeder hat in unserer Demokratie das Recht, sich für seine Anliegen einzusetzen. Eines der Grundrechte unserer Verfassung ist das Recht der Demonstrations- und Versammlungsfreiheit. Es gibt zahlreiche Gründe zu demonstrieren und damit auf Probleme in einer Gesellschaft aufmerksam zu machen. Niemand kann für sich das Recht herausnehmen zu entscheiden, welches Anliegen im öffentlichen Interesse ist und welches Anliegen dagegen verstößt. Selbst wir in der Stadtverordnetenversammlung sind uns regelmäßig uneinig, was das öffentliche Interesse betrifft. Die einen sagen so, die anderen so. Die einen sind dafür, die anderen dagegen. Die Mehrheit innerhalb dieses demokratisch legitimierten Gremiums legt fest, wie entschieden wird. Selbst dann – das sollte sich jeder Politiker eingestehen – wäre es anmaßend zu behaupten, die gegenwärtige Mehrheit habe das Definitionsrecht für das öffentliche Interesse. Denn auch nach einem Machtwechsel und einer Rückholung einer zuvor getroffenen Entscheidung heißt das nicht, dass sich das öffentliche Interesse geändert hat. Die Berufung auf das sogenannte „öffentliche Interesse“ durch Politiker, Parteien, Verbände, Wissenschaftler und Unternehmen ist oftmals nichts weiter als der Versuch das eigene Interesse zu legitimieren.

Eine Satzung sollte einen klaren Willen des satzungsgebenden Gremiums kommunizieren. Dem gegenüber steht der Wunsch möglichst flexibel auf eintretende Situationen reagieren zu können. Eine Satzung, die den Gebührensatz von einem nicht definierbaren „öffentlichen Interesse“ abhängig macht, ermöglicht willkürliche Entscheidungen, die mit dem Totschlagargument „öffentliches Interesse“ oder eben „kein öffentliches Interesse“ legitimiert werden. Egal wie eine solche Entscheidung ausfällt: irgendjemand wird immer anderer Auffassung sein.  Dies macht den Entscheidungsträger grundsätzlich angreifbar und davor wollen wir ihn bewahren.

Demonstrationen, Kundgebungen und Versammlungen sind unserer Auffassung nach Teil einer lebendigen Demokratie. Daher plädieren wir dafür, dass diese – sofern Sie nicht gegen die Verfassung verstoßen – grundsätzlich kostenfrei im öffentlichen Raum beworben werden dürfen. Uns interessiert auch die Meinung von Minderheiten – gerade auch die Meinung von Minderheiten, die es sich nicht leisten können Plakatierungsgebühren zu entrichten. Wir Parteien zahlen im kommenden Wahlkampf schließlich auch keine Plakatierungsgebühren, wenn wir für unsere politischen Ziele eintreten. Warum also wollen wir die politische Meinung der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der politischen Meinung der Parteien schlechter stellen? Ist das „öffentliches Interesse“?

Kommerzielle Veranstaltungen sind unserer Auffassung grundsätzlich im privaten Interesse des Veranstalters. Auch hier ermöglicht die derzeitige Satzungsfassung das Schlupfloch, dass man kommerzielle Veranstaltungen – z.B. weil diese der Volksbelustigung dienen – als „öffentliches Interesse“ ausweist. Sollte das „öffentliche Interesse“ nicht ausreichen um eine solche Veranstaltung kostenfrei bewerben zu lassen, kann sich die Verwaltung auch auf so klar umrissene Kriterien wie „Gemeinnützigkeit“, „Förderungswürdigkeit“ und auf – das finde ich persönlich am schönsten – „Billigkeitsgründe“ berufen. Ich unterstelle der Verwaltung ausdrücklich nicht, dass dies so gehandhabt wird. Für eine saubere Satzung sollte jedoch dieses Schlupfloch verschwinden.

An dieser Stelle möchte ich meine Ausführungen zu dem konkreten Änderungsantrag beenden und Bezug auf die Diskussion in der vergangenen Haupt- und Finanzausschusssitzung nehmen. Ich habe dort Ihnen, Herr Bürgermeister, entgegengebracht, Sie seien ein Atomenergiebefürworter.  Selbstverständlich kennen Sie Ihre politischen Überzeugungen besser als ich und wenn Sie offenbaren, dass Sie ein Gegner der Atomenergie sind, glaube ich Ihnen, bin begeistert und werde mich ausdrücklich bei Ihnen entschuldigen. Mir wurde jedoch auch vorgeworfen, ich würde – sogar regelmäßig – grundlos irgendwelche nicht beweisbaren Behauptungen in den Raum stellen. Dies ist ein harter Vorwurf, den ich – das werden Sie nachvollziehen können – nicht einfach so hinnehmen kann. Ich habe hier ein Interview mit Ihnen aus dem Jahr 2006 in dem Sie sich „ohne Wenn und Aber“ für die Laufzeitverlängerung von Block A in Biblis aussprechen. Des Weiteren bekunden Sie, dass Sie die Aussage „die Atomkraftwerke gehören abgeschaltet“ nicht unterstützen. Das sagt zugegebener Weise nichts über Ihre heutige Position aus. Man kann mir jedoch zumindest nicht vorwerfen, ich hätte meine Äußerung im Haupt- und Finanzausschuss aus dem luftleeren Raum genommen. Die Behauptung ich würde grundlos unbeweisbare Behauptungen aufstellen ist demnach nicht nur unbewiesen, sondern hoffentlich auch widerlegt.

Gregor Simon 

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