Antrag: Einführung eines städtischen Förderprogramms für energetische Gebäudesanierung

Antrag: Einführung eines städtischen Förderprogramms für energetische Gebäudesanierung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadt Lampertheim führt zum 1.1.2012 das in der beigefügten Richtlinie detailliert beschriebene städtische Förderprogramm für energetische Gebäudesanierung im Bestand ein. Das Förderprogramm erhält einen Umfang von 30.000 Euro pro Jahr. Die Förderung ist nach Effizienzhaus-Standards der KfW gestaffelt und beträgt zwischen 1500 und 2500 Euro pro Einzelobjekt.

Begründung:

Um einen Umstieg auf 100 % erneuerbare Energien zu realisieren, ist eine erhebliche Senkung des Energieverbrauchs notwendig. Das größte Potenzial zur Energieeinsparung und zur Verminderung von Treibhausgasemissionen liegt in der energetischen Gebäudesanierung.

Das städtische Programm soll als zusätzlicher Anreiz zum bestehenden KfW-Förderprogramm auf Bundesebene dienen. Durch die Koppelung mit dem KfW-Förderprogramm wird gewährleistet, dass Mittel hieraus nach Lampertheim fließen, was auch Impulse für die lokale Wirtschaft setzt.

Die Stadt Lampertheim wird zukünftig keinen Ökostrom mehr beziehen. Die hierfür ursprünglich angedachten Mittel (30.000 Euro/Jahr) sollen für das Förderprogramm eingesetzt werden.

 

 

Richtlinie: Lampertheimer Förderprogramm für energetische Gebäudesanierung

(1)

Ziel des Förderprogramms ist, zu einer besonders effizienten energetischen Altbausanierung innerhalb des Lampertheimer Stadtgebiets beizutragen.

 

(2)

Die Stadt Lampertheim fördert im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die aufgeführten Maßnahmen zur CO2-Minderung, soweit für diese Maßnahmen nicht bereits Bundes- oder Landesmittel in Anspruch genommen werden, die ausdrücklich keine Kumulierung erlauben. Der Magistrat der Stadt Lampertheim gewährt einen Zuschuss bis zu 2.500,- € pro Objekt für besonders effiziente Sanierungen von Altbauten bis Baujahr 1995.

 

(3)

In die Förderung fallen Effizienzhäuser 85 bis zum Passivhaus, es gelten die gültigen KfW-Richtlinien. Gefördert wird durch unentgeltliche Beratung und durch Zuschüsse. Voraussetzung ist, dass die Gebäude ausschließlich als eigengenutzte Wohnhäuser mit max. 3 Wohneinheiten genutzt werden.

 

(4)

Berechtigt zur Beantragung von Zuschüssen sind natürliche Personen des privaten Rechts als Eigentümer von Gebäuden und Grundstücken, die sich im Gebiet der Stadt Lampertheim befinden. Das Programm gilt nicht für öffentliche Gebäude. Bei Anträgen von Mietern ist die Zustimmung des Eigentümers erforderlich.

 

(5)

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Zuschüsse sind eine freiwillige Leistung der Stadt Lampertheim, die in der Summe aller geförderten Objekte auf 30.000 Euro pro Jahr gedeckelt ist und auf die auch bei Vorliegen aller Voraussetzungen kein Rechtsanspruch besteht. Kurzfristige Änderungen des Förderprogramms behält sich die Stadt Lampertheim vor.

 

(6)

Förderfähige Effizienzhäuser: Entsprechend den Kriterien der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist ein Energiebedarfsausweis inkl. Auflistung aller Bauteile und Anlagentechnik (EnEV 2009) sowie ein Nachweis der tatsächlichen Sanierungsmaßnahmen in Form von Rechnungen vorzulegen.

(7)

Fördersatz: Der Zuschuss beträgt

  • 1.500,- € bei Sanierungen eines Altbaus auf Effizienzhaus 85 nach EnEV 2009
  • 2.000,- € bei Sanierungen eines Altbaus auf Effizienzhaus 70 nach EnEV 2009
  • 2.500,- € bei Sanierungen eines Altbaus auf Effizienzhaus 55 nach EnEV 2009

(8)

Vorgehensweise und Antragsablauf:

  • Rechtzeitig vor dem Beginn des Bauvorhabens bzw. der Investition empfiehlt sich ein Besuch der Energieberatung im Lampertheimer Stadthaus.
  • Einholen der Angebote durch den Antragsteller
  • Fördermittel beantragen: Förderantrag zusammen mit einer Kopie der entsprechenden Angebote einreichen. àWichtig: Die Maßnahmen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen sein. Als Beginn zählt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags (z.B. Kaufvertrag). Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bewilligung und Auszahlung.
  • Auftragsvergabe/Baubeginn
  • Einreichung der Rechnungskopien und Zahlungsnachweise
  • Prüfung der Richtlinien durch die Energiefachkraft der Stadt Lampertheim
  • Auszahlung der Fördermittel

(9)

Antragstellung: Förderanträge sind im Rathaus erhältlich und zusammen mit den entsprechenden Berechnungsgrundlagen, gemäß der aktuell gültigen DIN 18599 oder DIN 4701-10 und 4108-6, inkl. der Planunterlagen (Grundriss und Schnitt) in Kopieform bei der Energiefachkraft der Stadt Lampertheim einzureichen. Der beauftragte Handwerksbetrieb, der Berater oder Architekt kann bei der Antragstellung behilflich sein. Für denkmalgeschützte Gebäude ist die Zustimmung der Denkmalschutzbehörde vorzulegen. Inhaltliche Antragsprüfung und Festsetzung der Zuschüsse wird von der Energiefachkraft der Stadt Lampertheim übernommen.

(10)

Antragsprüfung und Bewilligung der Zuschüsse:

  • Vollständige Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangsdatums bearbeitet.
  • Die Bewilligung der Zuschüsse erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und unter der Voraussetzung, dass die in der Richtlinie genannten Förderbedingungen erfüllt sind.
  • Die Bewilligung der Zuschüsse erhalten die Antragsteller von der Energiefachkraft der Stadt Lampertheim oder einer beauftragten Stelle schriftlich mitgeteilt, nachdem die fachliche Prüfung vorliegt.

(11)

Ausführung der Maßnahmen und Auszahlung der Zuschüsse:

  • Die Ausführung der bewilligten Maßnahmen geschieht in der Regel durch das Fachhandwerk. Die Investitionskosten umfassen Material und Montage.
  • Im Falle von Eigenleistungen werden nur die durch Rechnung belegten Sachaufwendungen bezuschusst. Die Mehrwertsteuer wird berücksichtigt.
  • Es sind nur tatsächlich abgerechnete Kosten förderungswürdig.
  • Die Rechnungen müssen der Stadt Lampertheim spätestens 12 Monate nach der Zuschussbewilligung gemeinsam mit den Zahlungsnachweisen vorgelegt werden. Andernfalls verfallen die Zuschüsse.
  • Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt an den Antragssteller, aufgerundet auf volle Euro-Beträge.
  • Die finanzielle Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

(12)

Pflichten des Antragstellers:

  1. Haus– bzw. Wohnungseigentümer haben ihre Mieter rechtzeitig auf die beabsichtigten Maßnahmen und etwaige Mieterhöhungen hinzuweisen.
  2. Sanierungskosten, die durch städtische Zuschüsse abgedeckt werden, dürfen nicht als Grundlage für eine Mieterhöhung herangezogen werden. Die Mieterhöhungsbestimmungen des Modernisierungs- und Energiespargesetzes sind zu beachten.
  3. Die bezuschussten Wohnungen/Gebäude sind für einen Zeitraum von 10 Jahren, gerechnet nach der Auszahlung des Zuschusses, weiterhin überwiegend für Wohnzwecke zu nutzen.
  4. Bei Veräußerung der bezuschussten Wohnungen/Gebäude vor Ablauf dieses Zeitraums ist dem zukünftigen Eigentümer die vorstehende Verpflichtung zu übertragen.
  5. Zuschüsse müssen zurückgezahlt werden, wenn die eingegangenen Verpflichtungen verletzt werden oder gegen diese Richtlinien verstoßen wird.
  6. Die Empfänger der Förderung erklären sich damit einverstanden, dass die geförderten Maßnahmen im Rahmen einer Dokumentation veröffentlicht werden.
  7. Beauftragte der Stadt Lampertheim dürfen die bezuschussten Gebäude bzw. Wohnungen für Prüfungen und Messungen nach Voranmeldung betreten.
  8. Die Stadt Lampertheim ist berechtigt, Belege und Unterlagen der bezuschussten Maßnahmen einzusehen und zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 5 Jahre.

 (13)

Diese Richtlinie tritt zum 1. Januar 2012 in Kraft und gilt für alle Maßnahmen, die ab diesem Zeitpunkt beantragt werden. Die Richtlinie ist gültig bis 31.12.2016.

zurück

Kontakt & Einladung zur Mitarbeit

Wir treffen uns i.d.R. montags um 20:00 Uhr (außer in den Schulferien und an Feiertagen):

Lampertheim, Römerstraße 104, Altes Rathaus, 1. OG

Bei Interesse an der Mitarbeit gerne eine Email schreiben!

Kontakt: Email an Lampertheimer Grüne 

 

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>