Antrag zur Beratung der Stadt Lampertheim durch die Stabsstelle beim hess. Innenministerium für Nicht-Schutzschirmkommunen

Von Helmut Rinkel

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die Verwaltung unverzüglich bei der hessischen Stabsstelle für Nicht-Schutzschirmkommunen einen Antrag zur Haushaltsanalyse und deren Beratung stellt.

Sobald die schriftliche Bestätigung seitens der Stabsstelle vorliegt werden die dafür nötigen Daten zeitnah an das Innenministerium übermittelt. Bei der Vorstellung der Analyse durch die Stabsstelle sollen außer der Verwaltung und Magistrat auch Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses bzw. interessierte Stadtverordnete teilnehmen.

Der Zieltermin für das Vorliegen des finalen Ergebnisses durch die Stabstelle ist die letzte StVV vor der Sommerpause. Hier sollen dann auch die Ergebnisse präsentiert werden.

Begründung:

Zwecks Unterstützung des Ziels einer nachhaltigen Haushaltsführung soll das Beratungsangebot des Landes in Anspruch genommen werden. Die Hessische Landesregierung hat im Juni dieses Jahres eine Stabsstelle zur Beratung von Nicht-Schutzschirmkommunen eingerichtet. Dort können Kommunen ihre Haushaltsunterlagen freiwillig und kostenlos einreichen, um sie von der Stabsstelle und dem Landesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit auswerten zu lassen.

Die Kommune erhält dann eine Auswertung, in der ihre Haushaltsituation und -politik mit der anderer Kommunen mit ähnlichen strukturellen Voraussetzungen verglichen wird. Zudem gibt die Stabsstelle Handlungsempfehlungen, deren Umsetzung völlig freiwillig und der Kommune überlassen ist.

Der Stadt Lampertheim entstehen weder Kosten noch anderweitige Nachteile und die Stadtverordneten wie auch die Verwaltung erhalten einen vergleichenden Überblick über die Haushaltslage Lampertheims und möglicherweise neue Denkanstöße für die nachhaltige finanzielle Aufstellung der Stadt bei möglichst geringen Belastungen und/oder verbesserten Leistungen für ihre Bürger.



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Kontakt & Einladung zur Mitarbeit

Wir treffen uns i.d.R. montags um 20:00 Uhr (außer in den Schulferien und an Feiertagen):

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