Von Ulrike van Weelden
In der Tat bereiten die Ausgleichsflächen für den Straßenerweiterungsbau Kopfschmerzen. So heißt es in dem Abwägungsbericht: „Nordöstlich von Bürstadt/Riedrode sieht die Ausgleichsmaßnahme eine zirka 7,6 Hektar große Waldneuanlage im Anschluss an einen bestehende
n Wald vor.“ Bei diesem Gelände handelt es sich um eine hochwertige Ackerfläche, die im Rahmen der Fruchtfolge auch für den Feldgemüseanbau verwendet wird. Im Landwirtschaftlichen Fachplan Südhessen (LFS) ist die Fläche in die Kategorie 1a (höchste Stufe) eingeordnet. In seiner Rede in der Regionalversammlung plädierte Wilkes: „Der Ausbau darf nicht zulasten der Landwirtschaft gehen.“
Planfeststellung gemäß §§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i.V.m.§§72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG);
Vierstreifiger Ausbau der B47 zwischen der Anschlussstelle Bürstadt-Ost und der Anschlussstelle Lorsch einschließlich folgender Maßnahmen
1. Errichtung einer Lärmschutzwand im Bereich des Bürstädter Stadtteiles Riedrode
2. Errichtung einer Fuß-und Radwegüberführung über die B 47 im Bereich des Bahnüberganges Riedrode
3. Anbau einer Abbiegespur nach Riedrode an der westlichen Richtungsfahrbahn und Entfall des derzeitigen direkten Anschlusses der K 62 an die B 47
4. Bau eines parallel zur Ausbaustrecke verlaufenden Wirtschaftsweges von ca. 2500 m Länge
5. der Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie weiterer notwendiger Folgemaßnahmen
Wir treffen uns i.d.R. montags um 20:00 Uhr (außer in den Schulferien und an Feiertagen):
Lampertheim, Stadthaus
Bei Interesse an der Mitarbeit gerne eine Email schreiben!
Kontakt: Email an Lampertheimer Grüne
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